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Ein Kostenvoranschlag für die Badsanierung umfasst schnell 30 bis 60 Positionen. Die meisten Auftraggeber schauen nur auf die Endsumme – dabei liegt der Spielraum in den Einzelposten. Dieser Ratgeber zeigt zehn Positionen, die im Vergleich mit den marktüblichen Spannen von Aroundhome (Stand 18.02.2026) und MyHammer (Stand 02.09.2026) häufig auffallen, und erklärt, welche Rechte Sie nach § 649 BGB haben.

Vorweg: Ein hoher Einzelposten ist nicht automatisch überteuert. Ein Altbau mit Bleileitungen oder ein Bad im vierten Stock ohne Aufzug rechtfertigt Aufschläge. Entscheidend ist, ob der Betrieb den Grund nennen kann.

Grundregeln: Was ein guter Kostenvoranschlag enthält

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Kostenvoranschlag „möglichst detailliert" mit Leistungen und Materialien einzufordern, um Stundensätze und Preise verschiedener Firmen vergleichen zu können (Verbraucherzentrale). Achten Sie auf:

  • Getrennte Positionen für Demontage, Rohinstallation, Trockenbau, Abdichtung, Fliesen (Material und Verlegung getrennt), Sanitärobjekte, Armaturen, Elektrik, Maler, Endmontage
  • Mengenangaben (m² Fliesen, Stück, Stunden) statt Pauschalen
  • Produktbezeichnungen mit Hersteller und Modell bei Sanitärobjekten
  • Ausgewiesener Lohnanteil – nur so bekommen Sie den Steuerbonus nach § 35a EStG
  • Angabe, ob Festpreis oder Kostenanschlag (siehe unten)
  • Bindefrist des Angebots
  • Bauzeit und Zahlungsplan

Die 10 Posten im Check

1. Demontage und Entsorgung

Marktüblich (6 m²): 800–1.500 Euro (Aroundhome).
Auffällig: Über 2.000 Euro für ein Standardbad ohne Sonderabfall. Fragen Sie, ob Containermiete und Entsorgungsgebühren enthalten sind oder als „Nachweis" separat kommen. Bei Asbestverdacht (Fliesenkleber, Bodenbeläge vor 1990) ist ein Aufschlag berechtigt.

2. Rohinstallation Wasser und Abwasser

Marktüblich: 1.000–2.500 Euro inkl. Elektro-Rohinstallation (Aroundhome); MyHammer rechnet mit rund 40 Installateurstunden für ein 8-m²-Bad (MyHammer).
Auffällig: Pauschal „Leitungen erneuern" ohne Angabe, welche Stränge betroffen sind. Bei unverändertem Grundriss und intakten Leitungen kann der Posten deutlich unter 1.000 Euro liegen.

3. Stundensätze

Marktüblich 2026: SHK-Installateur 60–90 Euro, Fliesenleger 50–75 Euro, Elektriker 55–85 Euro, Maler 45–65 Euro, jeweils inkl. MwSt. (Clean Invoice Kostenindex 2026); MyHammer nennt mindestens 50 Euro pro Stunde (MyHammer).
Auffällig: Ein einheitlicher Satz von 95 Euro für alle Gewerke, auch für Helfer- und Malerstunden. Fragen Sie nach Gesellen-, Meister- und Helferstunden.

4. Fliesenverlegung

Marktüblich: Abdichtung und Fliesenlegen 1.200–3.500 Euro für 6 m² (Aroundhome); MyHammer rechnet mit 32 Fliesenlegerstunden für 8 m² (MyHammer).
Auffällig: Verlegepreise pro m², die für Standardformate (30 × 60 cm) genauso hoch sind wie für Mosaik oder Großformat. Prüfen Sie außerdem, ob Wand- und Bodenfläche korrekt berechnet wurden – eine Wandfläche von 30 m² bei einem 6-m²-Bad mit halbhoher Verfliesung ist nicht plausibel.

5. Fliesenmaterial

Marktüblich: 500–2.500 Euro für 6 m² (Aroundhome); Standardfliesen ab ca. 25 Euro/m² (MyHammer).
Auffällig: Materialpreise ohne Produktangabe oder mit 15 bis 20 % Verschnittzuschlag; üblich sind 5 bis 10 %. Klären Sie, ob Sie Fliesen selbst stellen dürfen und welcher Aufschlag auf Handelsware berechnet wird.

6. Sanitärobjekte

Marktüblich: 1.500–5.000 Euro gesamt; Wand-WC 800–1.800 Euro, Waschtisch mit Unterschrank 1.200–3.500 Euro, Walk-in-Dusche 4.500–8.500 Euro, Badewanne 2.000–4.500 Euro (Aroundhome).
Auffällig: Positionen wie „WC-Anlage komplett 2.400 Euro" ohne Hersteller und Modell. Verlangen Sie die Produktbezeichnung und vergleichen Sie den Listenpreis. Handwerksbetriebe kalkulieren üblicherweise einen Aufschlag auf den Einkaufspreis – das ist legitim, muss aber nachvollziehbar bleiben.

7. Armaturen und Technik

Marktüblich: 500–2.000 Euro; einzelne Waschtischarmatur 250–600 Euro (Aroundhome).
Auffällig: Unterputz-Thermostat, Brausegarnitur und Waschtischarmatur jeweils am oberen Ende ohne Angabe des Herstellers. Auch hier: Modell nennen lassen.

8. Trockenbau und Vorwandinstallation

Marktüblich: 800–2.500 Euro (Aroundhome).
Auffällig: Vorwandelemente für WC und Waschtisch doppelt berechnet – einmal unter „Trockenbau", einmal unter „Sanitär-Montage". Lassen Sie sich zeigen, welche Position was enthält.

9. Elektroarbeiten

Marktüblich: MyHammer rechnet für 8 m² mit 8 Elektrikerstunden (ca. 400 Euro) plus rund 300 Euro Material (MyHammer).
Auffällig: Über 1.500 Euro, wenn nur Steckdosen und Spiegelbeleuchtung versetzt werden. Ein neuer FI-Schutzschalter oder eine Fußbodenheizung rechtfertigen den Aufschlag – das muss aber als Position erkennbar sein.

10. Regie, Bauleitung, Kleinmaterial, Anfahrt

Marktüblich: Fertigmontage 900–1.500 Euro (Aroundhome). Pauschalen für Kleinmaterial liegen üblicherweise bei 2 bis 5 % der Auftragssumme.
Auffällig: „Baustelleneinrichtung 1.200 Euro", „Kleinmaterial 8 %" und separate Anfahrtspauschalen pro Tag bei einem Betrieb aus dem Nachbarort. Fragen Sie, was konkret dahintersteckt.

Ihre Rechte: Kostenvoranschlag, Festpreis, Überschreitung

Ist der Kostenvoranschlag verbindlich? Nein – anders als ein Festpreisangebot ist der Kostenanschlag eine unverbindliche Schätzung. Wird er „wesentlich" überschritten, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren; Sie dürfen dann kündigen und zahlen nur die erbrachten Leistungen (§ 649 BGB). Als wesentlich gilt nach Verbraucherzentrale eine Überschreitung um mehr als 15 bis 20 Prozent (Verbraucherzentrale).

Festpreis vereinbaren. Für Kostensicherheit empfiehlt die Verbraucherzentrale einen Festpreis, der nicht überschritten werden darf. Praxis-Tipp: Festpreis für die planbaren Positionen, offene Positionen (etwa Leitungszustand hinter der Wand) mit klar bezifferten Einheitspreisen.

Darf der Kostenvoranschlag etwas kosten? Nur, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart wurde; ohne Absprache ist er kostenlos (§ 632 Abs. 3 BGB, Verbraucherzentrale).

Nachträge. Vereinbaren Sie schriftlich, dass Zusatzarbeiten nur nach Ihrer Freigabe ausgeführt werden – mit Preis vorab.

Abnahme und Gewährleistung. Prüfen Sie bei der Abnahme gemeinsam, notieren Sie Mängel im Protokoll und ergänzen Sie den Satz „Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bleibt vorbehalten". Bei Mängeln dürfen Sie einen Teil der Rechnung einbehalten, in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten. Die Gewährleistung beträgt bei Bauwerksarbeiten fünf Jahre, bei Reparaturen zwei Jahre (Verbraucherzentrale).

Checkliste: Kostenvoranschlag in 10 Minuten prüfen

  1. Endsumme durch Quadratmeter teilen: Liegt der Wert zwischen 1.200 und 3.500 Euro/m² (Aroundhome)? Darunter: prüfen, was fehlt. Darüber: Luxus oder Aufschlag?
  2. Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen?
  3. Jede Sanitärposition mit Hersteller und Modell?
  4. Fliesenflächen nachgerechnet?
  5. Doppelte Positionen (Vorwand, Abdichtung, Montage) ausgeschlossen?
  6. Kleinmaterial, Anfahrt, Entsorgung als Prozentsatz oder Pauschale erkennbar?
  7. Festpreis oder Kostenanschlag? Bindefrist?
  8. Nachtragsregelung schriftlich?
  9. Zahlungsplan: keine hohe Vorauszahlung vor Baubeginn; üblich sind Abschläge nach Baufortschritt.
  10. Preisstand: Angebote aus 2025 sind nicht mehr aktuell – Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden verteuerten sich binnen eines Jahres um 5,6 % (Statistisches Bundesamt).

Für Teilsanierungen gelten dieselben Prüfregeln – die passenden Preisspannen finden Sie im Ratgeber Bad teilsanieren. Wer den Antrag bei der Pflegekasse plant, braucht zusätzlich eine Aufschlüsselung nach pflegebedingten Maßnahmen (siehe Barrierefreies Bad: Zuschuss).

FAQ: Kostenvoranschlag Badsanierung

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Nein. Er ist eine Schätzung; erst ein Festpreisangebot bindet den Betrieb. Bei wesentlicher Überschreitung – nach Verbraucherzentrale mehr als 15 bis 20 Prozent – muss der Betrieb Sie sofort informieren, und Sie können kündigen (§ 649 BGB).

Darf der Handwerker für den Kostenvoranschlag Geld verlangen?

Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung vorab (§ 632 Abs. 3 BGB). Viele Betriebe berechnen die Besichtigung bei Auftragserteilung nicht oder verrechnen sie.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Mindestens drei. Erst im Vergleich zeigt sich, ob Stundensätze (2026: SHK 60–90 €/h, Fliesenleger 50–75 €/h laut Clean Invoice) und Materialaufschläge marktüblich sind.

Welche Anzahlung ist üblich?

Eine moderate Anzahlung für Materialbestellungen ist üblich, Abschläge sollten dem Baufortschritt folgen. Große Vorauszahlungen vor Baubeginn sind ein Warnsignal. Die Rechnung muss prüffähig sein und sich mit dem Angebot abgleichen lassen (Verbraucherzentrale).

Was tun, wenn die Rechnung höher ist als der Kostenvoranschlag?

Rechnung Position für Position mit dem Angebot abgleichen, nicht freigegebene Nachträge schriftlich zurückweisen und bei Mängeln einen angemessenen Betrag einbehalten. Bei einer Überschreitung des Kostenanschlags ohne vorherige Information greift § 649 BGB; im Streitfall hilft die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer.

Quellen: Aroundhome (18.02.2026), MyHammer (02.09.2026), Clean Invoice Kostenindex 2026, Verbraucherzentrale (Handwerkerauftrag), Statistisches Bundesamt (10.07.2026), gesetze-im-internet.de (§ 632, § 649 BGB, § 35a EStG). Keine Rechtsberatung. Letzte Prüfung: 11.09.2026.